Wartung von Klimaanlagen in und um Wien
Der Betreiber ortsfester Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen ist nach der Kältemittelverordnung (EG) Nr. 517/2014 über bestimmte Treibhausgase (F-Gase) verpflichtet, diese regelmäßig von zertifiziertem Personal auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Unser Wartungsangebot umfasst daher die
- Gesetzliche Überprüfung von Kühlungen und Klimaanlagen ( nach § 22 KAV - Paragraph 22 der Kälteanlagenverordnung)
- Wartung, Reinigung und Geräteüberprüfung
Im Zuge einer Wartung wird von uns die Dichtheitskontrolle bei kältetechnischen Anlagen durchgeführt. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese bei gewerblich genutzten Anlagen ab einer Füllmenge von 1,5 kg, bei privat genutzten Anlagen ab einer Füllmenge von 3,0 kg.
Bis zu einem CO2-Äquivalent von 50 t ist eine jährliche Überprüfung ausreichend. Zwischen 50 t und 500 t ist eine halbjährliche Kontrolle vorgeschrieben.
Ab 500 t schreibt der Gesetzgeber bei kältemittelführenden Anlagen eine Dichtheitsprüfung pro Quartal vor.
Im Prüf und Anlagenbuch trägt unser zertifiziertes Personal die Messdaten der Anlage zur Einsicht für die Behörden ein.